Kalamitätsmeldung nicht vergessen!

Wegen der aktuellen Borkenkäfersituation möchten wir Sie an die Möglichkeit zur Anmeldung einer Kalamität erinnern. Eine Erstmeldung nach der Aufarbeitung wird nicht steuermildern anerkannt. Kalamitätsmeldungen sind immer zwingend VOR dem Beginn des Einschlags zu machen.

Hier verschiedene Informationen und Merkblätter, Antragsformulare zur Kalamitätsnutzung:

Mandanteninformationsblatt

34b-Merkblatt-Kalamitaetsnutzungen-2013

Mitteilung_34b_Abs_4_Nr_ 2_EStG-N

Mitteilung_34b_Abs_4_Nr_2_EStG-M

Nachweis_34b_Abs_4_Nr_ 2_EStG-N

Nachweis_34b_Abs_4_Nr_2_EStG-M