Hier eine Info vom Waldbesitzerverband:
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist in Bayern nur noch beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen laut Bayerischer Staatsregierung der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern aber auch Sport und Bewegung.
Als Waldbesitzer bzw. Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss sind sie als Forstbetrieb zu werten. Dies folgt schon aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft, die Sie als Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft führt. Damit ist die Arbeit im Wald für Sie Arbeit und unterliegt nicht den Ausgangsbeschränkungen.
Selbstverständlich sind die forstlichen Arbeiten unter Beachtung der notwendigen persönlichen Sicherheitsvorkehrungen für sich selbst und andere – durchzuführen.
Die Geschäftsstelle des Waldbesitzerverbandes steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.
Max-Joseph-Str. 7 Rgb.
80333 München
Telefon 089/5 39 06 68 – 0
Fax 089/5 39 06 68 – 29
Email info@bayer-waldbesitzerverband.de
Internet www.bayer-waldbesitzerverband.de