Alle Sammellagerplätze werden zum 30.09.2023 geschlossen. Bitte kein Holz mehr anliefern! Für Holz, das nach dem 30.09. angeliefert wird, wird keine Förderung mehr ausbezahlt.
Sammler Englmannsberg (bitte draufklicken)
Sammler Gablkofen (bitte draufklicken)
Sammler Reith (bitte draufklicken)
Sammler Frontenhausen (bitte draufklicken)
Beteiligtenerklärung:Muster_Beteiligtenerklaerung_Rindenbrueter_gesamt_012024 ausfüllen. Bitte alle Eigentümer, Flurgrundstücke eintragen und unterschreiben. Sollte der Bewirtschafter der Fläche (d. h. derjenige der bei uns Mitglied ist und auch die Förderung beantragt) nicht der Eigentümer sein, muss der Eigentümer zusätzlich eine Einverständniserklärung 2020-2021-2022-2023 ausfüllen. Die Beteiligtenerklärung muss dann der Bewirtschafter ausfüllen und unterschreiben.
- Keine Schadholzmengen und kein Datum eintragen! Diese werden von uns gemessen und eingetragen. Unterschriebenes Formular bitte ausgefüllt zu uns in die Geschäftsstelle (im Original oder per Fax – nicht per Mail) – Vielen Dank!
- Die Förderung wird heuer erst nach Bewilligung und Auszahlung durch die zuständige Behörde ausgezahlt.
- Ohne Beteiligtenerklärung kann keine Förderung beantragt werden. Polter bei denen keine Beteiligtenerklärung vorliegt werden ohne Förderung abgerechnet und ausgezahlt!