Waldförderung wird digital-was ist zu tun?

Ab Sommer 2025 muss die forstliche Förderung der waldbaulichen Maßnahmen nach WALDFÖPR 2025 digital beantragt werden.

Was ist für unsere Waldbesitzenden dabei von Bedeutung?

Anträge ab dem 1. Juli 2025 zu waldbaulichen Maßnahmen wie z. B. Wiederaufforstungen, Waldpflege oder Naturverjüngung werden dann über das neue Waldförderportal in iBALIS gestellt. Um sich dort anmelden zu können, sind zwingend zwei Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen! Alle Antragstellenden benötigen neben der entsprechenden EDV-Ausstattung eine Betriebsnummer und eine PIN als Passwort. Daher sind alle Waldbesitzenden, die einen Antrag ab Juli 2025 stellen möchten, gut beraten folgende Fragen für sich zu klären:

Digitalisierung Forstförderung Schaubild

Quelle: StMELF

 

Sofern Sie bei der Prüfung feststellen, dass Sie keine Betriebsnummer haben, finden Sie unter dem Link https://hilfe.ibalis.bayern.de/la/einstieg/index.php ein PDF-Antragsformular zur erstmaligen Zuteilung einer Betriebsnummer durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Sofern Sie eine Betriebsnummer haben, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die hinterlegten Daten (Adresse, Bankverbindung, Steuernummer etc.) noch aktuell sind. Eine notwendige Änderung der angegebenen Daten können Sie als Betriebsnummerninhaber/in über einen ebenfalls unter dem oben angegebenen link verfügbaren PDF-Antrag am AELF erwirken.

Sofern Sie noch keine PIN (=Passwort) haben, ist deren Zuteilung Schritt zwei. Eine erstmalige Zuteilung durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. ist kostenlos und kann durch den Betriebsnummerninhaber/in über folgenden Link erreicht werden

https://www.lkv.bayern.de/angebot/tierkennzeichnung-und-registrierung/#ihre-pin.

So vorbereitet, steht einem Förderantrag waldbaulicher Maßnahmen nichts im Weg.

Der Ablauf sieht dabei vor, dass Sie nach einer Beratung durch Ihren Förster einen Antrag auf dem Waldförderportal (Zugang nur mit Betriebsnummer und PIN) stellen. Ihr Förster erfährt davon automatisch und erstellt für Sie einen vorbesprochenen Fachplan (z. B. einen Pflanzplan). Dieser steht Ihnen anschließend auf dem Waldförderportal zur Verfügung. Wenn Sie diesen als „akzeptiert“ kennzeichnen, ist der Antrag gestellt und wird vom AELF bewilligt. Im Waldförderportal können Sie anschließend Ihre Bewilligung abrufen und mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Natürlich werden Sie über die Erledigung der einzelnen Schritte per E-Mail benachrichtigt.

Nach Fertigstellung der Maßnahme übermitteln Sie die erforderlichen Nachweisunterlagen elektronisch im Waldförderportal und lösen dadurch am Amt die Abnahme durch den Qualitätsbeauftragten aus. Die Sachbearbeitung wird im Anschluss den freigegebenen Zahlbetrag an das hinterlegte Konto zur Auszahlung anweisen.

Sie sehen, wie wichtig die Aktualität Ihrer mit Ihrer Betriebsnummer verknüpften Angaben sind! Insgesamt kann die forstliche Förderung auf diesem Weg Ihren Antrag schneller bewilligen und Ihnen den festgesetzten Förderbetrag ausbezahlen.

Erklärfilm:

https://www.mein-erklaerfilm.de/download/erklaerfilm_forstfoederung_v4.mp4

Weitere Informationen zur digitalisierten Förderung ab Juli 2025 können Sie auch über das Waldbesitzerportal aufrufen:

https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/waldbauliche-foerderung/index.html

 

Quelle: waldbesitzer.net/WBV Bamberg